Viele Familien suchen nach einer Pflegekraft für zu Hause oder einer sogenannten 24-Stunden-Pflege, wenn ein Angehöriger zunehmend Unterstützung benötigt.
Gemeint ist dabei in der Regel eine häusliche Betreuung durch eine Betreuungskraft, die mit im Haushalt lebt und bei den Dingen unterstützt, die im Alltag zunehmend schwerfallen.
EKAI vermittelt legal beschäftigte osteuropäische Betreuungskräfte und begleitet Familien von der ersten Beratung über die Auswahl einer passenden Betreuungskraft bis in die laufende Versorgung hinein.
Zuhause bleiben – gut begleitet und persönlich betreut
Im allgemeinen Sprachgebrauch und bei der Internetsuche werden häufig Begriffe wie„24-Stunden-Pflegekraft“, „Pflegekraft für zu Hause“ oder „polnische Pflegekraft“ verwendet.
Bei unserem Vermittlungsangebot handelt es sich um Betreuungskräfte, die mit im Haushalt leben und im Alltag unterstützen. Sie ersetzen keine examinierte Pflegefachkraft und keinen ambulanten Pflegedienst für medizinisch notwendige Behandlungspflege.
„24-Stunden-Pflege“ bedeutet nicht 24 Stunden Arbeitszeit
Die Bezeichnung „24-Stunden-Pflege“ ist im allgemeinen Sprachgebrauch weit verbreitet. Sie bedeutet jedoch nicht, dass eine Betreuungskraft rund um die Uhr arbeitet.
Die Betreuungskraft lebt gemeinsam mit der betreuten Person im Haushalt. Dadurch kann die Unterstützung individuell in den Alltag integriert werden. Gesetzliche Arbeits- und Ruhezeiten sind selbstverständlich einzuhalten. Für die Betreuungskraft muss ein angemessener eigener Wohn- und Rückzugsbereich zur Verfügung stehen.
24 Stunden Betreuung = über die sogenannte 24-Stunden-Betreuung
Der Begriff „24-Stunden-Pflege“ beschreibt im allgemeinen Sprachgebrauch den Einsatz einer Betreuungskraft, die eine hilfebedürftige Person im Alltag und im häuslichen Umfeld unterstützt sowie Aufgaben der Grundpflege übernimmt. In der Regel lebt die Betreuungskraft mit im Haushalt, sodass eine schnelle Reaktion in Notfallsituationen gewährleistet werden kann.
Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass Bezeichnungen wie „24h-Betreuung“, „24-Stunden-Pflege“ oder „Rund-um-die-Uhr-Versorgung“ branchenübliche Begriffe sind, die nicht im wörtlichen Sinne zu verstehen sind. Eine tatsächliche Versorgung im Sinne einer durchgehenden, ununterbrochenen Pflegeleistung kann ausschließlich durch mehrere, im Wechsel eingesetzte examinierte Pflegekräfte erfolgen.
Die fachlich korrekte Bezeichnung für diese Form der Unterstützung lautet „Betreuung in häuslicher Gemeinschaft“ (BihG). Dabei erhält die betreuungsbedürftige Person individuelle Unterstützung im eigenen Zuhause durch eine Betreuungskraft, die im Haushalt integriert ist und den Alltag begleitet.
Gleichzeitig gilt: Auch im Rahmen dieser Betreuungsform ist eine durchgehende Arbeitsleistung über 24 Stunden weder möglich noch zulässig. Nach geltendem Arbeitsrecht arbeiten Betreuungskräfte durchschnittlich etwa 40 Stunden pro Woche, was einer täglichen Arbeitszeit von etwa 5 bis 6 Stunden entspricht. Darüber hinaus wird durch entsprechende Arbeitszeit- und Pausenregelungen sichergestellt, dass sowohl die Bedürfnisse der betreuten Person als auch der Schutz der Betreuungskraft berücksichtigt werden. Gleichzeitig bleibt gewährleistet, dass im Haushalt jederzeit eine Ansprechperson vorhanden ist, die in Alltagssituationen oder bei Bedarf unterstützend zur Seite steht.
Persönliche Beratung
Welche Betreuung passt zu Ihrer Situation?
Jede Familie und jede Versorgungssituation ist anders. Wir nehmen uns Zeit, Ihren Bedarf kennenzulernen und gemeinsam mit Ihnen zu schauen, welche Betreuungslösung zu Ihrem Alltag und zu den Bedürfnissen Ihres Angehörigen passt.